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Vorstand

Über die Förderung von Projekten entscheidet der Vorstand in nichtöffentlicher Sitzung.

Die nächste Sitzung des Vorstandes findet am 27. Juni 2012 statt.

Die Projektanträge sind bis 3 Wochen vor Beginn der Sitzung einzureichen.

Über die Stiftung

Die Jugendstiftung des Landkreises Northeim hat den Zweck, Maßnahmen zu fördern, die Beiträge zum Nutzen von jungen Men­schen und ihren Familien leisten. Angebote an Bildung, Kultur, Sport und sozialen bzw. mildtätigen Projekten sollen zur Verbes­serung der Lebenssituation der Betroffenen führen und Möglichkeiten schaffen, Begabungen zu fördern. Kindern und Jugendlichen soll der Zugang zu kultureller und sozialer Gemeinschaft in verantwortungsbe­wusstem Miteinander und eine aktive Teilhabe an Demokra­tie und gesellschaftlichen Prozessen ermöglicht werden. Ziel ist die Integration aller jungen Menschen in die Gemeinschaft ohne eine Form von Diskriminierung (z. B. wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Nationalität, religiösem Bekenntnis, Schulbildung oder Behinderung) sowie die Förderung von Maßnahmen und Projekten mit dem Ziel der Vorbeugung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt. Damit leistet die Jugendstiftung des Landkreises Northeim einen Beitrag zur kulturellen und sozialen Vielfalt und Lebendigkeit.

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